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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

Lohnwucher bei Kik

Die Marke des Textildiscounters Kik heisst angeblich: „Kunde ist König“. Naja, die Mitarbeiter sind es jedenfalls nicht. Das zur Tengelmann-Gruppe gehörende Unternehmen ist zum zweiten Mal – wegen einem Stundenlohn von 5,20 Euro

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Veröffentlicht am: 1. Juni, 2008 von RA Michael W. Felser
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Arbeitnehmerdatenschutzgesetz: Zeit für wirksamen Arbeitnehmerdatenschutz

Die Bespitzelungsaffaire bei der Telekom könnte der letzte Tropfen sein, der das Faß zum überlaufen bringt: Nicht nur wie bei Lidl, REWE, ach was, der gesamten Einzelhandelsbranche, Burger King, Porsche (Wiedeking ist zwar kein Arbeitnehmer, aber auch kein Baby …) und jetzt der Telekom werden Arbeitnehmer bespitzelt. Der Ruf nach einem Arbeitnehmerdatenschutzgesetz wird lauter. Das …

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Veröffentlicht am: 31. Mai, 2008 von RA Michael W. Felser
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Arbeitsgesetze: Arbeits- und Sozialordnung

Arbeitsgesetze, nicht nur für den Betriebsrat, findet man in der Arbeits- und Sozialordnung von Michael Kittner aus dem Hause Bund-Verlag. Das „Besondere“ an der Sammlung sind die interessanten Einführungstexte zu jedem einzelnen Gesetz. Bei der jährlich aktualisierten

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Veröffentlicht am: 30. Mai, 2008 von RA Michael W. Felser
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Europameisterschaft und Arbeitsrecht

In ein paar Tagen fängt sie an, die EM. Bei vielen ist die Vorfreunde groß. Und manche denken, dass für die kurze Zeit im Betrieb grundsätzlich Sonderrechte herrschen. Dem ist aber nicht so. Arbeitsrechtlich gibt es die EM oder eine WM schlicht nicht. Wer Urlaub nehmen möchte, mag diesen beantragen. Der Arbeitgeber kann den Urlaubswunsch …

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Veröffentlicht am: 30. Mai, 2008 von RA Michael W. Felser
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Sprecherausschuß: Vertretung der leitenden Angestellten

Der Sprecherausschuß ist die Vertretung der leitenden Angestellten in deutschen Unternehmen. Für diese gilt nach § 5 Abs. 3 BetrVG das Betriebsverfassungsgesetz nicht. Dort heißt es: „Dieses Gesetz findet, soweit in ihm nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, keine Anwendung auf leitende Angestellte.“ Die Rechtsstellung des Sprecherausschusses der

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Veröffentlicht am: 28. Mai, 2008 von RA Michael W. Felser
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