RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
das legt jedenfalls ein Artikel aus der Zeitschrift „Impulse“ nahe. Nachdem u.a. die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts ein einheitliches Arbeitsvertragsgesetz (in China ist gerade eins erlassen worden, in der DDR gab es das Arbeitsgesetzbuch) gefordert hat und auch Arbeitsminister Olaf Scholz
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Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin den ihm oder ihr zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, muss der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr gewähren (vgl. bis 31. Dezember 2006 § 17 Abs. 2 BErzGG, danach inhaltsgleich § 17 Abs. 2 BEEG).
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Krankenkassen müssen bei Anspruch auf häusliche Krankenpflege diese auch sicherstellen und finanzieren, wenn der Patient sie nicht zuhause, sondern am Arbeitsplatz in Anspruch nimmt. Dies entschied jetzt das Hessische Landessozialgericht (Az. L 2 KR 110/069). Im entschiedenen Fall ging es um
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Häufige kurzzeitige Erkrankungen eines Arbeitnehmers rechtfertigen nicht ohne weiteres dessen Kündigung. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 24.01.2008 (Az.: 10 Sa 601/07).
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so entschied zumindest der Oberste Gerichtshof in Österreich. Damit wurde ein Urteil des Oberlandesgerichts Innsbruck in der Revision bestätigt. Der Vater einer 17-jährigen wurde von der Musikindustrie in Anspruch genommen, weil diese mehrere hundert Musikstücke aus dem Internet heruntergeladen hätte. Nach Auffassung des Gerichts
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