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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

Arbeitsaufgabe: Häufiger Sperrzeit durch die Arbeitsagentur?

Die FAZ berichtete am 05.01.2008 über einen Anstieg der Anzahl der von Arbeitsagenturen verhängten Sperrzeiten im Jahr 2007 gegenüber dem Jahr 2006. Hintergrund des Anstiegs sollen die Verschärfungen der Regelungen bezüglich Sanktionen und Sperrzeiten in den jeweiligen Sozialgesetzbüchern sein. Die

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Veröffentlicht am: 29. März, 2008 von RA Michael W. Felser
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Videoüberwachung und Mitbestimmung des Betriebsrats

Kein Wunder, dass Lidl sich so gegen Betriebsratswahlen sträubt, denn mit Betriebsrat wäre das nicht passiert. Womöglich hätte Lidl sich so negative Publicity erspart, denn welcher Kunde möchte schon gerne im O-Ton aufgezeichnet werden? Die AiB Plus, eine Beilage der Fachzeitschrift für Betriebsräte „Arbeitsrecht im Betrieb„, hat das Thema schon letztes Jahr aufgenommen. Ein Auszug:

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Veröffentlicht am: 27. März, 2008 von RA Michael W. Felser
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Videoüberwachung: aus gegebenem Anlaß

Na, damit ist natürlich nicht nur die Bespitzelungsaffäre bei Lidl gemeint. Waren ja nur übereifrige Detektive (Ex-Stasi?), die Dinge abgeliefert haben, die gar nicht bestellt waren, was man bei Lidl aber erst

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Veröffentlicht am: 27. März, 2008 von RA Michael W. Felser
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TVÖD: Schlichtungsergebnis

Der Vorschlag der beiden Schlichter ist auf de Tisch. Reuters bestätigt den Schlichtungsvorschlag sowie die Aussage, dass Ver.di Chef Bsirske

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Veröffentlicht am: 27. März, 2008 von RA Michael W. Felser
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TVÖD: Schlichtung gescheitert?

Die Schlichtung sei gescheitert, berichtet schon vor 11 Uhr die Mittelbayrische Zeitung unter Berufung auf Verhandlungskreise. Der Vermittlungsvorschlag soll eine Erhöhung der Löhne und Gehälter um 4,00 Prozent zum 1.04.2008 im Westen und zum 1.08.2008 im Osten vorsehen. Zum 1.01.2009 sollten die Einkommen bundesweit um weitere 2,00 Prozent steigen. Ausserdem seien

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Veröffentlicht am: 27. März, 2008 von RA Michael W. Felser
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