Kündigungsfrist nach MTV Chemie “Akademiker”

In der Chemieindustrie gelten für die akademischen Beschäftigten Kündigungsfristen zum Quartalsende. Nach § 2 Ziff. 2.des MTV Akademiker Chemie beträgt die Kündigungsfrist „beiderseits mindestens drei Monate zum Monatsende.

Die Kündigungsfrist verlängert sich bei einer Unternehmenszugehörigkeitvon 5 Jahren auf 6 Monate zum Ende eines Kalendervierteljahres
von 10 Jahren auf 9 Monate zum Ende eines Kalendervierteljahres
von 15 Jahren auf 12 Monate zum Ende eines Quartals.

Die Kündigungsfristen nach dem MTV Akademiker gelten sowohl für die Kündigung durch den Arbeitnehmer (Eigenkündigung) als auch die Kündigung durch das Unternehmen.

Vor der ordentlichen Kündigung soll dem Angestellten nach der tariflichen Regelung in § 2 MTV Akademiker Chemie Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden.

Bei einer Kündigung ohne Beachtung der richtigen Kündigungsfrist droht eine Untersagung der Arbeitsaufnahme beim neuen Arbeitgeber, wenn dieser als Wettbewerber anzusehen ist. Dieser Begriff ist nicht immer scharf zu konturieren. Für ein Wettbewerbsverbot sieht der MTV Akademiker in § 7 ausführliche Regelungen vor. Vor einen schnellen Jobwechsel sollten sich Führungskräfte und Manager der Chemiebranche sicherheitshalber anwaltlichen Rat holen.

Der Akademiker MTV Chemie gilt für Beschäftigte mit abgeschlossener naturwissenschaftlicher oder technischer Hochschulbildung, sofern sie überwiegend eine Tätigkeit ausüben, für die diese Hochschulausbildung Voraussetzung ist.

Die Kündigungsfristen nach dem MTV Chemie Akademiker gelten für beide Seiten. Bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist droht je nach Arbeitsvertrag eine Vertragsstrafe oder bei Wechsel zu einem anderen Unternehmen sogar eine einstweilige Verfügung, mit der die Aufnahme des neuen Jobs unterbunden wird. Wechselwillige Arbeitnehmer sollten daher fachkundige Beratung einholen.

Dazu benötigen wir nur ihren Arbeitsvertrag und Angaben zum bisherigen und – falls schon bekannt – neuen Arbeitgeber. Die Beratung kann bequem per Mail erfolgen.

Mehr Infos zu Kündigungsfristen im Arbeitsrecht finden Sie in unserem Rechtslexikon.
Informationen rund um das Arbeitsrecht finden Sie auch in unseren zahlreichen Interviews u.a. im WDR Radio und Fernsehen und als Arbeitsrechtsexperte der Bild.de sowie zahlreichen anderen Medien.

z.B. Bild.de vom 1.3.2013: Richtig kündigen. Das müssen Sie beim Jobwechsel beachten. Beitrag mit Interview und Tipps von Rechtsanwalt Felser für den gelungenen Jobwechsel.

Autor des Beitrags:
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Brühl und Köln
Autor des Ratgebers „Kündigung – was tun?“
Gründer des Kündigungsschutzzentrum Köln

Wir sind aufgrund von mehrere Empfehlungen von Arbeitnehmervertretungen
im Sachverständigenverzeichnis der IGBCE gelistet, haben Sozialpläne in Chemieunternehmen verhandelt und wurden verschiedentlich vom VdAA empfohlen. Referenzen auf Anfrage. Erläuterungen zum MTV Chemie für Akademiker finden Sie auch auf den Seiten des VdAA. Die IGBCE hat einen Ratgeber für AT-Angestellte online gestellt.

Unsere Anwälte haben viele Arbeitnehmer von Ineos Köln, LyondellBasell, Dow, Braskem, Henkel, Degussa, Orion, Infraserv, Evonik, Lanxess, Akzo Nobel, Wacker, Bayer u.a. Unternehmen der Chemiebranche beraten und vertreten.

Rechtsanwalt Felser gibt als Experte regelmäßig Interviews im ARD und WDR (TV und Radio) [20] und für Bild und Bild.de [21].

Spezielle Interviews von Rechtsanwalt Felser zum Thema Kündigungsfrist im Arbeitsrecht finden Sie hier:

Bild.de vom 1.3.2013: Richtig kündigen. Das müssen Sie beim Jobwechsel beachten. Beitrag mit Interview und Tipps von Rechtsanwalt Felser für den gelungenen Jobwechsel [22]

Süddeutsche Zeitung vom 26.4.2012: Wirtschaft: Bloss nichts überstürzen. [23]

Verbraucherportal Biallo.de vom 03.11.2011: Kündigungsfrist – Gesetz diskriminiert noch immer jüngere Arbeitnehmer von Rolf Winkel[24]

Handwerk-Magazin 4/2010: Erschwerte Trennung: Ein neues Urteil des EuGH hat die Kündigungsfristen für deutsche Betriebe verlängert. – Ein Beitrag von Harald Klein mit Interviewzitat von Rechtsanwalt Felser [25]

Verbraucherportal Biallo.de vom 08.04.2010: Jobwechsel – Diese Kündigungsfristen gelten für Arbeitnehmer. Beitrag von Rolf Winkel mit Interviewzitaten von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Axel Willmann [26]

Rheinische Post vom 25.6.2007: Jobwechsel und Betriebsrente. Beitrag von Rolf Winkel mit Interviewzitaten von Rechtsanwalt Felser [27]

Süddeutsche Zeitung vom 20.5.2005: „Lieber arbeiten als kassieren. Wer nach der Kündigung keine Abfindung akzeptieren will, kann auch auf Weiterbeschäftigung klagen.“ mit Zitaten von Rechtsanwalt Felser[28]

Bild & T-Online vom 13.4.2005: „Entlassen – und wie geht’s jetzt weiter? Ihr SOS-Plan bei Kündigung“ mit Zitaten von Rechtsanwalt Felser [29]

Süddeutsche Zeitung vom 14.1.2004: „Find mich ab! Von Kündigungen und Abfindungen: Welche Summe Geschasste erwarten können und wann sich eine Klage lohnt.“ mit Zitaten von Rechtsanwalt Felser [30]

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