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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

TVÖD: Alle Zeichen stehen auf Einigung

jedenfalls wenn man dem Tagesspiegel glauben soll. Nach gescheiterter Schlichtung konnten sich die Tarifparteien nach den zweitägigen Verhandlungen am Wochenende zwar

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Veröffentlicht am: 31. März, 2008 von RA Michael W. Felser
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Kündigungsschutzverfahren – kann ich auch …

das behaupten nicht nur Gewerkschaftssekretäre gerne, die keine Juristen sind, sondern auch Allgemeinanwälte ohne Spezialisierung. Gemeint ist damit die Einreichung eines Formularschriftsatzes („Kündigungsschutzantrag, Schleppnetzantrag, Weiterbeschäftigungsantrag„), das Bestreiten mit Nichtwissen und der Abschluß eines Vergleiches im Gütetermin. Dieser gelingt allerdings immer seltener, wie mir Arbeitsrichter mehrfach geklagt haben. Wenn die „Güte“ scheitert, wird es für Kläger …

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Veröffentlicht am: 30. März, 2008 von RA Michael W. Felser
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Muster Abwicklungsvertrag

Der Abwicklungsvertrag beendet im Unterschied zum Aufhebungsvertrag das Arbeitsverhältnis nicht, er regelt die Beendigungsmodalitäten nach einer Kündigung. Sozialversicherungsrechtlich, d.h. bei der Sperrzeit, machen die Sozialgerichte und die Arbeitsagenturen aber keinen Unterschied. Mehr denn  je gilt bei Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvertrag, dass eine anwaltliche Beratung unverzichtbar ist, wenn man keine Sperrzeit oder keinen Verlust des Sozialversicherungsschutzes riskieren …

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Veröffentlicht am: 29. März, 2008 von RA Michael W. Felser
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Mitbestimmung beim Einsatz von Leiharbeitnehmern

Die Aufnahme von Leiharbeitnehmern in einen Stellenpool, aus dem der Verleiher auf Anforderung des Entleihers Kräfte für die Einsätze im Entleiherbetrieb auswählt, ist (noch) keine nach § 99 Abs. 1 BetrVG mitbestimmungspflichtige Übernahme iSv. § 14 Abs. 3 Satz 1 AÜG. Auch der Abschluß eines Rahmenvertrages mit einem Zeitarbeitsunternehmen ist (noch) nicht mitbestimmungspflichtig. Der Mitbestimmung …

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Veröffentlicht am: 29. März, 2008 von RA Michael W. Felser
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Stasi Methoden bei Lidl: SWR 1 Arbeitsplatz berichtet

Stasi-Methoden bei Lidl – dürfen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter überwachen? fragte sich die Redaktion der Ratgebersendung „Arbeitsplatz“ beim Südwestdeutschen Rundfunk (SWR 1). Dabei wurde

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Veröffentlicht am: 29. März, 2008 von RA Michael W. Felser
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