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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

Rätselhaftes Arbeitsrecht

Ein unterhaltsames und zugleich lehrreiches Rechtsrätsel bieten die Seiten des neuen Saarländischen Arbeitsrechts Journals der Uni Saarbrücken, die wieder einmal ein neues Onlineprojekt aus der Taufe gehoben hat. Das

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Veröffentlicht am: 26. März, 2008 von RA Michael W. Felser
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Richtig kündigen

Richtig kündigen heisst vor allem schriftlich kündigen und sicher zustellen. Was bedeutet das für das Kündigungsschreiben? Meistens (Arbeitsrecht § 623 BGB, Mietrecht, § 568 BGB) ist die Schriftform sogar gesetzlich vorgeschrieben. Dann muß man

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Veröffentlicht am: 26. März, 2008 von RA Michael W. Felser
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Steht Rücktritt von Gerster bevor?

Nachdem die Kölner Staatsanwaltschaft aufgrund der Informationen, die ihr der Kölner Insolvenzverwalter Bruno Kübler weitergeleitet hat, den Anfangsverdacht bejaht und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet hat, verschärft die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di im Konflikt um den Postmindestlohnstarifvertrag die Gangart gegenüber der GNBZ und dem Arbeitgeberverband NBZ. „Florian Gerster muss als Präsident des Arbeitgeberverbandes Neue Brief- und Zustelldienste zurücktreten“, …

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Veröffentlicht am: 26. März, 2008 von RA Michael W. Felser
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Aktuelles zur Änderungskündigung

Bei jeder Änderungskündigung sind mehrere Fristen zu beachten! Wir sagen Ihnen, welche Fristen nach Erhalt einer Änderungskündigung zu beachten sind. Eine erste Frist bei der Änderungskündigung:

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Veröffentlicht am: 25. März, 2008 von RA Michael W. Felser
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Grundsatzurteil

Völlig falsch ist es, bei einem erstinstanzlichen Urteil von einer Grundsatzentscheidung zu sprechen, wie das ebenfalls bisweilen in der Presse zu lesen ist (Focus/dpa). Als Grundsatzurteil kommen nur rechtskräftige Entscheidungen

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Veröffentlicht am: 24. März, 2008 von RA Michael W. Felser
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