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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

Sozialauswahlpunkte

das sind die Gummipunkte bei Personalabbau und Massenentlassung. Je mehr Punkte beim Ranking auf der Punktetabelle, umso besser. Denn die Punkte werden nach einem Punktesystem für soziale Gesichts“punkte“ im Rahmen der Sozialauswahl vergeben. Ein derartiges Punkteschema, bei dem

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Veröffentlicht am: 24. März, 2008 von RA Michael W. Felser
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Aktuelle Urteile zur Sozialauswahl

Häufigere Erkrankungen sind nicht bei der Sozialauswahl nachteilig zu berücksichtigen, um die Gesunden als Leistungsträger im „berechtigten betrieblichen Interesse“ weiterbeschäftigen zu können, stellte das Bundesarbeitsgericht klar, wie Juracity bereits berichtete. Das Urteil

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Veröffentlicht am: 24. März, 2008 von RA Michael W. Felser
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Weiterbeschäftigung: Ausnahme statt Regel

Im Kündigungsschutzprozeß sollte die Weiterbeschäftigung eigentlich die Regel sein, denn schliesslich heißt das Gesetz Kündigungsschutzgesetz. Trotzdem ist die Abfindung bei einer Kündigungsschutzklage die Regel und die Weiterbeschäftigung die Ausnahme. Böse Zungen sprechen daher

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Veröffentlicht am: 24. März, 2008 von RA Michael W. Felser
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Kündigung: Du sollst mal zum Chef hochkommen …

Es ist mehr als eine Ahnung, man weiß es meistens schon vorher. Mit der vielsagenden Mitteilung einer Kollegin oder eines Kollegen beginnt meistens nicht ein „DankeschönfürdietolleArbeitGespräch“, sondern das Sechs-Augen-Gespräch beim Chef, in dem 5 / 5 ( 1 vote )

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Veröffentlicht am: 24. März, 2008 von RA Michael W. Felser
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Arbeitsgerichte und Arbeitsrichter in Deutschland

Ende 2002  gab es bundesweit 122 Arbeitsgerichte (zum Vergleich: es existieren 69 Sozialgerichte, 686 Amtsgerichte und 116 Landgerichte). 19 Landesarbeitsgerichte waren für die Überprüfung der erstinstanzlichen Entscheidungen zuständig (zum Vergleich: es gibt 24 Oberlandesgerichte und 16 Landesozialgerichte). Zum Jahresschluss 2002 zählte das Bundesjustizministerium insgesamt 1.154 Arbeitsrichter, davon waren

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Veröffentlicht am: 23. März, 2008 von RA Michael W. Felser
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