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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

LG Coburg: Immer besonders Aufpassen beim Abbiegen

Zwei Autos fahren auf einer breiten Straße hintereinander. Das vordere Auto, bzw. sein Fahrer, möchte nach rechts in ein Grundstück abbiegen. Und was macht er, er ordnet sich nicht etwa rechts, sondern zur Straßenmitte ein. Der folgende Fahrer dachte sich, der vordere Wagen wolle also nach links abbiegen und will rechts vorbei fahren. Als er …

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Veröffentlicht am: 21. September, 2007 von RA Michael W. Felser
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OVG Koblenz: Beamte und ihre Email-Adresse im Netz

Auch manche Behörden wollen modern und bürgernah arbeiten. Was liegt näher als ein Internetauftritt mit Angabe von Namen und Email-Adresse der Beamten ? Das dachte sich auch die Behördenleitung einer Landesbibliothek in Rheinland Pfalz. Und so wurden Name und Email-Adresse, die den Namen auch enthielt, eines Oberbibliotheksrates auf der Homepage der Behörde veröffentlicht.

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Veröffentlicht am: 21. September, 2007 von RA Michael W. Felser
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Prozesskostenhilfe für Schmerzensgeld nach unfreiwilliger Beschneidung eines Knaben

Prozesskostenhilfe erhält nach § 114 ZPO, wer bedürftig ist und wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Erfolgsaussichten hat und nicht mutwillig erscheint. Für eine beabsichtigte Klage auf Schmerzensgeld eines unfreiwillig beschnittenen Jungen hat das OLG Frankfurt (Beschluss vom 21.08.2007, Az.: 4 W 12/07) diese Voraussetzungen bejaht. Was war passiert ?

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Veröffentlicht am: 21. September, 2007 von RA Michael W. Felser
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Aufhebungsvertrag Muster

Betriebsbedingte Kündigungen werden in der betrieblichen Praxis mehr und mehr durch Aufhebungsvereinbarungen verdrängt, auch wenn dabei nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts eine Sperrzeit droht. Häufig honorieren Arbeitgeber die Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages mit

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Veröffentlicht am: 21. September, 2007 von RA Michael W. Felser
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Abfindung in Sozialplan: Keine Altersdiskriminierung rentennaher Jahrgänge

das entschied das Landesarbeitsgericht kürzlich erstmals unter der Geltung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Sozialpläne werden zwischen Betriebsrat und Unternehmen abgeschlossen, um Nachteile für Arbeitnehmer zu mildern, die infolge einer Betriebsänderung (z.B. einer Betriebsstilllegung oder einer Rationalisierungsmaßnahme) entstehen. Gesetzliche Grundlage hierfür ist § 112 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Typischerweise begründen Sozialpläne für Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz verlieren, Abfindungsansprüche. …

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Veröffentlicht am: 21. September, 2007 von RA Michael W. Felser
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