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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

Sozialplan SI Sparkassen Informatik

Nach wie vor kämpfen Ver.di und der Betriebsrat um einen Sozialplan für die von Betriebsstilllegungen bedrohten Beschäftigten der Sparkassen Informatik, kurz: SI. Während die Verhandlungen des Betriebsrats für einen Sozialplan sich nach §§ 111 ff, 76 BetrVG in der Einigungsstelle befinden, will Ver.di

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Veröffentlicht am: 28. August, 2007 von RA Michael W. Felser
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Frauen im Internet

nehmen zu, berichtet die „Computerwoche„. Die vermeintlich männliche Domaine wird zunehmend von Frauen erobert, die bereits am längsten im Internet surfen. Allerdings überrascht die Aussage „Online-Aktivitäten wie TV-Konsum, Surfen, Telefonieren

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Veröffentlicht am: 27. August, 2007 von RA Michael W. Felser
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Textklau im Internet kann teuer werden

berichtet Biallo.de und zitiert dazu Rechtsanwalt Felser in einem aktuellen Beitrag. In dem Artikel werden neben den Folgen von Urheberrechtsverletzungen bei Texten auch die Risiken des Bloggens dargestellt.

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Veröffentlicht am: 27. August, 2007 von RA Michael W. Felser
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Für das Leben lernen heißt, Hartz IV lernen wir

Ein Rektor einer Förderschule, frühere Bezeichnung Sonderschule, in Bochum – Wattenscheid ist weiterhin der Überzeugung, dass Schüler für das Leben lernen sollten. Da Absolventen dieser Schule kaum jemals den Arbeitsmarkt kennenlernen dürften und seit Jahren kein Schüler dieser Schule einen Ausbildungsplatz besetzen konnte, vermittelt er nach Angaben des Kölner Stadtanzeigers

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Veröffentlicht am: 27. August, 2007 von RA Michael W. Felser
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LAG Frankfurt: Fristlose Kündigung wegen weniger als € 5,00

Ein Mitarbeiter einer Versicherung hatte einige private Briefe über die zentrale Frankiermaschine seines Arbeitgebers geschickt. Die Portokosten beliefen sich auf weniger als € 5,00. Diebstahl, meinte die Versicherung und kündigte das Arbeitsverhältnis fristlos.

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Veröffentlicht am: 27. August, 2007 von RA Michael W. Felser
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