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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

Hartz IV: € 1.100,00 für Wohnungserstausstattung

Steht völlig mittellosen Beziehern von Arbeitslosengeld etwas zu, wenn sie eine Wohnung beziehen wollen und auch über keine Möbel und Einrichtungsgegenstände verfügen ? Mit dieser Frage hat sich das Landessozialgericht Sachsen – Anhalt (Az.: L 2 B 261/06 AS ER) beschäftigt.

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Veröffentlicht am: 27. August, 2007 von RA Michael W. Felser
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Geburtsschaden: 250.000 Euro

Schmerzensgeld für Fehler von zwei Gynäkologen bei einer Entbindung. Das Landgericht Freiburg (Urteil vom 03.08.2007 – Aktenzeichen 5 O 10/05) hat in einem Arzthaftungsprozeß die beiden Ärzte zur Zahlung eines Schmerzensgeldes an ein durch die Geburt geistig und körperlich geschädigtes Kind in Höhe von

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Veröffentlicht am: 24. August, 2007 von RA Michael W. Felser
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SG Stuttgart: Zur Höhe des Arbeitslosengeldes nach Elternzeit

Das Sozialgericht Stuttgart (Az.: S 14 AL 5866/06) hat sich Gedanken über die Höhe des Arbeitslosengeldes nach der Elternzeit gemacht. Zu klären war die Frage, welche Gehalt für die Bemessung heranzuziehen war. 5 / 5 ( 1 vote )

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Veröffentlicht am: 24. August, 2007 von RA Michael W. Felser
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Elternunterhalt und Rechte pflegender Angehöriger

zu diesem Themen stehen unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte am Sonntag um 16 Uhr auf der Veranstaltung „Generation.Brühl.Infotag“ im Rahmen der Initiative „Ab in die Mitte“  im Ramada Hotel Brühl Rede und Antwort. Es geht dabei um die pflegenden Angehörigen und deren Rechte, vor allem zur Frage: „Haften Kinder für Ihre Eltern?“ und „Pflegegeld abgelehnt – …

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Veröffentlicht am: 24. August, 2007 von RA Michael W. Felser
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VG Karlsruhe: Gewalt in der Familie und Befugnisse der Polizei

Bei Gewalt in der Familie hilft dem Opfer das Gewaltschutzgesetz. Nach dem Grundsatz „wer schlägt, der oder die geht; wer geschlagen wird, der oder die bleibt“ kann dem Opfer, ob weiblich oder männlich, die Wohnung alleine vorübergehend oder aber auch dauerhaft zugesprochen werden. Hierfür zuständig sind die Familiengerichte. Was aber, bei plötzlicher Gewalt? Da wird …

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Veröffentlicht am: 24. August, 2007 von RA Michael W. Felser
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