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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

Beamtenrecht: Tanken für € 3.800,00

Das VG Kassel hat sich in seinem Urteil vom 08.03.2007 – 1 E 889/06 – mit Schadenersatzansprüchen des Dienstherrn gegen einen Beamten im Zusammenhang mit einer Falschbetankung eines Dienstfahrzeugs befaßt.

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Veröffentlicht am: 24. August, 2007 von RA Michael W. Felser
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VG Arnsberg: Nicht jeder darf auf das Gymnasium

entschied das Verwaltungsgericht Arnsberg (10 L 553/07) in einem Eilverfahren. Ein Junge aus Westfalen hatte am Ende seiner Grundschulzeit keine Grundschulempfehlung für das Gymnasium erhalten. Nach einem Prognoseunterricht lehnte das Schulamt den Besuch des Gymnasiums ebenfalls ab.

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Veröffentlicht am: 23. August, 2007 von RA Michael W. Felser
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Beamtenrecht: Kopftuch, Baskenmütze oder Kopftuch à la Grace Kelly

Das VG Düsseldorf hat mit seiner weiteren Entscheidung vom 14.08.2007 – 2 K 1752/07 – erneut die Klage einer Lehrerin muslimischen Glaubens gegen die dienstliche Weisung, während des Unterrichts kein Kopftuch zu tragen, abgelehnt. Nachdem die Frage für das herkömmliche Kopftuch und die Baskenmütze bereits geklärt worden war, ging es diesmal um ein Kopttuch, daß …

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Veröffentlicht am: 23. August, 2007 von RA Michael W. Felser
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Fall van der Vaart – Rechtsanwalt von Hopffgarten in der Rheinischen Post

„Arbeitsrecht für Fussballer“ lautet des Titel des Artikels der Rheinischen Post, der sich mit den privaten Spielchen zwischen Van der Vaart und dem HSV beschäftigt. Rechtsanwalt von Hopffgarten zieht Paralellen zwischen dem Verhalten des Stars und den Konsequenzen für normale Arbeitnehmer

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Veröffentlicht am: 23. August, 2007 von RA Michael W. Felser
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LG Dortmund: Billigflieger bei Schadenspauschale für geplatzten Bankeinzug eingeschränkt

Ein deutscher Billigflieger hatte in seinen Geschäftsbedingungen einen pauschalen Schadenersatz für Rücklastschriften in Höhe von € 50,00 vereinbart. Zur Begründung führte der Billigflieger aus, dass bei jeder Rücklastschrift € 12,00 an Sachkosten und ca. € 40,00 an Personalkosten anfielen.

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Veröffentlicht am: 23. August, 2007 von RA Michael W. Felser
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