Beförderung: Dauerthema Anforderungsprofil
Der Beschluß des OVG Lüneburg vom 06.08.2007 – 5 ME 199/07 – verdeutlicht, daß die inhaltliche Ausgestaltung des Anforderungsprofils im Rahmen von Stellenauschreibungen bei Beförderungsstellen großen Einfluß auf die Stellenbesetzung hat. Plakativ ließe sich fast sagen: Alles was drin, ist wichtig. Alles was nicht drin steht, kann nicht hereingelesen werden und ist ohne Belang.
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Veröffentlicht am: 13. August, 2007 von RA Michael W. Felser
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