ALG II: Keine Absenkung bei Verweigerung einer rechtswidrigen Eingliederungsvereinbarung
Mal wieder eine Entscheidung zum sog. Hartz IV: Das LSG Rheinland – Pfalz (L 3 ER 175/07 AS) hatte sich mit der Frage zu befassen, ob ALG II – Beziehern die Leistungen abgesenkt werden können, wenn diese sich weigern, eine Eingliederungsvereinbarung zu unterzeichnern. Grundsätzlich geht das schon, entschied das LSG. Aber vorliegend
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Veröffentlicht am: 13. August, 2007 von RA Michael W. Felser
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