RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
Das OLG Hamm (Az.: 30 U 131/06) hatte sich mit der Frage zu befassen, ob Temperaturen über 26 Grad in einem Spielsalon einen Mietmangel darstellen, der zur Mietminderung berechtigt. Die Mieter betrieben einen Spielsalon und bemängelten, dass bei heißen Tagen Innentemperaturen von mehr als 26 teilweise bis zu 40 Grad erreicht würden. 5 / 5 …
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Erwerben oder mieten mehrere Unternehmen einzelne Betriebsmittel eines vom Insolvenzverwalter stillgelegten Betriebes, so führt dies alleine nicht dazu, dass die Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer des in Insolvenz gefallenen Betriebes nach § 613 a BGB auf diese Unternehmen übergehen. Ein Betriebsübergang oder Betriebsteilübergang setzt nämlich voraus, dass
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Provider müssen bei Strafanzeigen, die den illegalen Tausch urheberrechtlich geschützter Musikstücke betreffen, die IP-Adressen der Anschlussinhaber der Staatsanwaltschaft nicht herausgeben, entschied das Amtsgericht Offenbach (4 Gs 442/07) laut Heise. Diese Delikte seien der “der Bagatellkriminalität zuzuordnen”, so das AG Offenbach. Die angeforderten Adressauskünfte seien Verkehrsdaten, so das Gericht, die dem Fernmeldegeheimnis
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Bahn und GdL schiessen aus allen Rohren. Während die GdL höhnt, die Bahn wolle lieber klagen als verhandeln, lässt auch die Lokführergewerkschaft die Anwälte von der Kette. Inzwischen werden mehrere Kammern des Arbeitsgericht Mainz beschäftigt und auch
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Richterliche Watschen für die Bahn (Antragstellerin), die versucht hat, der GdL vor dem Arbeitsgericht Mainz die angekündigten Streiks untersagen zu lassen: “Die Antragstellerin bezieht sich wegen der von ihr behaupteten – bevorstehenden -Friedenspflichtverletzung auf den besonderen Gerichtsstand des Erfüllungsorts. Im Falle der Friedenspflichtverletzung aus einem Tarifvertrag ist der Erfüllungsort nach § 29 ZPO nicht der …
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