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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

Häusliches Arbeitszimmmer: Fiskus verliert beim Bundesverfassungsgericht

Lehrer, Rentner mit Nebenjob und andere auch zu Hause fleißige Arbeitnehmer dürfen sich freuen: Soeben hat das Bundesverfassungsgericht die 2007 verschlechterte  gesetzliche Arbeitszimmerregelung gekippt und dem Fiskus die Leviten gelesen. Ab sofort dürfen Sie Ihr Arbeitszimmer auch dann wieder von den Steuern absetzen, wenn Sie nicht nur dort arbeiten. Bis 2007 konnten die Kosten für …

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Veröffentlicht am: 29. Juli, 2010 von RA Michael W. Felser
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Baden ohne Badehose? Minderung des Reisepreises bei verspätetem Gepäck

Das Landgericht Frankfurt/Main (2-24 S 15/09) ist der Ansicht, dass bei einer Verspätung von Gepäck eine Minderung des Reisepreises von bis zu 35% möglich ist. Der Tagespreis der Reise ist aber nur an den Tagen zu mindern, an denen das Gepäck tatsächlich nicht vorhanden war. Kommt die Badehose in Begleitung des Restgepäcks erst nach 14 …

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Veröffentlicht am: 29. Juli, 2010 von RA Michael W. Felser
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BFH: Kosten für Anfrageverfahren / Statusfeststellungsverfahren sind als Werbungskosten absetzbar

Beratungskosten für das Statusfeststellungsverfahren bei der Clearingstelle der DRV Bund konnen von der Steuer abgesetzt werden. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Beratungskosten eines Geschäftsführers, der für die Beratung bei dem Anfrageverfahren nach § 7 a SGB VI an eine Unternehmensberatung ein Honorar von fast 12.000 Euro (!) gezahlt hatte, steuerlich vom Finanzamt als …

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Veröffentlicht am: 29. Juli, 2010 von RA Michael W. Felser
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Postdienstunfähig heißt nicht erwerbsunfähig

Bei der Post geht es ruckzuck in die Rente, wenn der Postbetriebsarzt auf „postdienstunfähig“ erkennt. Nach dem einschlägigen Tarifvertrag ist der Arbeitnehmer der Post (DHL) verpflichtet, die Betriebsrente bzw. VAP-Rente zu beantragen, andernfalls „Kündigung am Hals“, so die Post (sinngemäß) in Schreiben an die Mitarbeiter. Mit diesem Antrag bringt sich der Postmitarbeiter allerdings unwiderruflich um …

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Veröffentlicht am: 28. Juli, 2010 von RA Michael W. Felser
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Postdienstunfähigkeit – gibt es nach Urteil von Arbeitsgericht nicht

Die Post, also DHL, kanns nicht lassen. Wer nicht heben kann, fliegt. Machbar wird das durch die sogenannte „Postdienstunfähigkeit“, die willfährige Postbetriebsärzte auch gerne im Auftrag der Post attestieren. In einem Fall eines angeblich postdienstunfähigen Mandanten wurde nach einem Gerichtsurteil, dass die Post zur Weiterbeschäftigung verurteilte, flugs vom selben Postarzt die Wiederherstellung der Postdienstfähigkeit attestiert. …

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Veröffentlicht am: 25. Juli, 2010 von RA Michael W. Felser
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