RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
Das OLG Karlsruhe (Aktenzeichen 18 UF 305/04) hat entschieden, dass der Anspruch der Ehefrau auf nachehelichen Unterhalt verwirkt ist, wenn die geschiedene Ehefrau mit ihrem neuen Lebenspartner gemeinsam eine Immobilie kauft und dort mit ihm zusammen lebt.
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Bereits mehrfach hat das Bundesarbeitsgericht (zuletzt mit Urteil vom 14. März 2006 – 9 AZR 11/05) entschieden, dass ein einmal genehmigter Urlaub vom Arbeitgeber nicht mehr einseitig widerufen werden kann. Vielmehr bedarf es dann einer einvernehmlichen Regelung mit dem Mitarbeiter. „Nach dem BUrlG besteht kein Anspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer, den gewährten Urlaub abzubrechen …
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