Personalengpass

BAG vom 14.03.2006: Einmal erteilter Urlaub kann nicht widerufen werden

Bereits mehrfach hat das Bundesarbeitsgericht (zuletzt mit Urteil vom 14. März 2006 – 9 AZR 11/05) entschieden, dass ein einmal genehmigter Urlaub vom Arbeitgeber nicht mehr einseitig widerufen werden kann. Vielmehr bedarf es dann einer einvernehmlichen Regelung mit dem Mitarbeiter. „Nach dem BUrlG besteht kein Anspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer, den gewährten Urlaub abzubrechen …

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Veröffentlicht am: 15. März, 2006 von RA Michael W. Felser
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