RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
Bereits 1999 und 2002 hat der 3. Senat des Bundesarbeitsgerichts bei der Foveruka, der Versorgungseinrichtung für die Betriebsrenten der Ford Werke und Visteon, die Ungleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten kritisiert und 2002 zur Nachzahlung der Betriebsrente verurteilt. Trotzdem hat die Foveruka weiterhin die Nachzahlung für Betriebsrentner, die als Arbeiter tätig waren, verweigert. Der 3. Senat …
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Der Karneval geht auch nicht folgenlos an den Gerichten vorbei. Aber mal langsam: Rosenmontag ist bekanntlich nach Meinung der Gerichte ein ganz normaler Arbeitstag. Insbesondere Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes sollen sich nicht einmal auf eine betriebliche Übung zum arbeitsfreien Brauchtumstag berufen können. Das entschied kürzlich das selbst das der Karnevalsfeindlichkeit unverdächtige Arbeitsgericht Köln (Arbeitsgerichts Köln …
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Klageflut: An den Arbeitsgerichten Düsseldorf, Duisburg, Essen, Krefeld, Mönchengladbach, Oberhausen, Solingen, Wesel und Wuppertal wurden 2009 12,9 % mehr Klagen und Beschlussverfahren eingereicht als 2008. Insgesamt mussten die Arbeitsrichterinnen und Arbeitsrichter und das nichtrichtleriche Personal in 2009
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Wer das Gefühl hat, bei der Betriebsratswahl wurde gemauschelt oder gar gepfuscht, der kann die Betriebsratswahl anfechten. Falsch, denn ein einzelner Arbeitnehmer ist gar nicht zur Wahlanfechtung berechtigt. Für eine Anfechtung der Betriebsratswahl müssen sich mindestens drei Arbeitnehmer zusammentun. Wahlberechtigte Arbeitnehmer wohlgemerkt. Oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft und natürlich der Arbeitgeber ficht die Betriebsratswahl …
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Ein Beratervertrag kann wie jeder andere Vertrag gekündigt werden, ordentlich unter Einhaltung der Kündigungsfrist oder ausserordentlich, also fristlos. Die Kündigung ist anders als beim Arbeitsvertrag beim Beratervertrag auch mündlich möglich; eine Schriftform 5 / 5 ( 2 votes )
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