RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
Die Kosten eines Arbeitsgerichtsverfahrens, z.B. einer Kündigungsschutzklage, sind nicht ohne weiteres mit den Kosten eines Zivilprozesses zu vergleichen. So trägt nach § 12 a ArbGG jeder seine gerichtlichen und aussergerichtlichen Anwaltskosten in erster Instanz selbst – unabhängig vom Ausgang der Klage. The winner takes it all, gilt also leider nicht für die Anwaltskosten. Auch der …
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Ein Knöllchen ist an sich meistens schon sehr ärgerlich. Und ärgerlich ist es besonders, wenn man unschuldig ist oder Punkte beziehungsweise gar ein Fahrverbot drohen. Da macht es im Einzelfall durchaus Sinn, einen im Ordnungswidrigkeitenverfahren versierten Anwalt, am besten einen Fachanwalt für Verkehrsrecht aufzusuchen. Dieser kennt die einschlägige Rechtsprechung und oft auch die „Vorlieben“ der …
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Zwei Mandanten hat es tatsächlich pünktlich zum Heiligabend erwischt. Ein Mandant, ein Regionalverkaufsleiter, dachte an einen Scheck mit Weihnachtsgeld, als er am 24.12. ein Einschreiben vom Postboten entgegennahm. Die darin befindliche Kündigung war das Dankeschön dafür, dass er nach einem Unfall mit langwierigem Heilungsverlauf trotz Arbeitsunfähigkeit für seinen Arbeitgeber immer wieder eingesprungen war. Die zweite …
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vor dem Sozialgericht, entschied das Sozialgericht Aachen (SG Aachen vom 27.11.2009 – S 6 R 217/08) – und das ist auch gut so. Wenn ein Steuerberater seinen Mandanten vor dem Sozialgericht vertreten muß, ist es vorher schon suboptimal gelaufen. Und dann sollte wenigstens ein entsprechend versierter Anwalt versuchen zu retten, was zu retten ist. Steuerberater …
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Es gibt immer noch Juristen und Personaler, die glauben, eine Frage nach einer Behinderung sei im Einstellungsgespräch erlaubt, weil ja der Arbeitgeber seine Schwerbehindertenquote erfüllen müsse. Das genauso fadenscheinige Argument wie die angebliche Fürsorgepflicht bei Blutuntersuchungen hatte das Bundearbeitsgericht schon längst bei der Schwangerschaft als solches „enttarnt“. Auch dort wollten alle Unternehmen die Schwangeren nur …
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