RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
Immer noch wird in Betrieben der Metallbranche das Entgeltrahmenabkommen eingeführt und werden Arbeitnehmer in den ERA TV eingruppiert. In fast 50 % der von uns überprüften Fälle fanden sich Fehler bei der Eingruppierung in den ERA TV (Entgeltrahmenabkommen NRW). Die Eingruppierung sollte man
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Bei der Schweinegrippe hat der Betriebsrat mitzubestimmen. Nein, nicht ob sie kommt (volle Mitbestimmung), wer sie kriegt (Gleichbehandlungsgrundsatz) oder ob es überhaupt eine gibt (Richtigkeitskontrolle). Der Betriebsrat hat aber ein Mitbestimmungsrecht – genauer: mehrere Mitbestimmungsrechte – bei Pandemieplänen und -regelungen und -anordnungen im Betrieb, unabhängig davon, ob es sich um die Grippe, Schweinegrippe oder Vogelgrippe …
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Die Sozialauswahl bei den betriebsbedingten Kündigungen im Eisenwerk Brühl ist heute vom Arbeitsgericht Köln kritisiert worden. Die gesetzlichen Prinzipien der Sozialauswahl seien nicht korrekt angewendet worden befand das Kölner Arbeitsgericht und erklärte die betriebsbedingte Kündigung trotz des mit dem Betriebsrat vereinbarten Interessenausgleich mit Namensliste für unwirksam. Im Eisenwerk Brühl sind Mitte 2009 ca. 10 % …
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Er gilt ab 1.1.2010, der neue Tarifvertrag für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes des Landes Hessen, kurz: TV-H. Der neue Tarifvertrag orientiert sich am TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder), der in allen Bundesländern den Bundesangestelltentarifvertrag und den MT-Arb abgelöst hat – ausser 5 / 5 ( 1 vote )
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Der neue Direktor am Arbeitsgericht Solingen, Herr Thomas Maercks, teilte Ende September 2009 gegenüber der Presse mit, dass die Zahl der Arbeitsgerichtsverfahren sich in den ersten acht Monaten des Jahres 2009 um 28 % erhöht habe (bis dato 1704 Sachen bei drei Richtern!). Der Anteil der Kündigungsschutzklagen sei
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