LAG Berlin sieht keine Diskriminierung wegen des Geschlechts bei Beförderung eines männlichen Konkurrenten
auch wenn die klagende Mitbewerberin zum Zeitpunkt der Auswahlentscheidung schwanger war. Das Landersarbeitsgericht Berlin (Urteil vom 19.10.2006 Aktenzeichen 2 Sa 1776/06) wies die Klage einer weiblichen Führungskraft ab, die auf Schadensersatz wegen verbotener Diskriminierung wegen des Geschlechts geklagt hatte. Anders als der ersten Instanz genügte die Schwangerschaft der Bewerberin der zweiten Instanz nicht als Indiz …
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Veröffentlicht am: 29. Oktober, 2006 von RA Felser
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