BMI Body-Mass-Index ohne Aussagekraft für Verbeamtung

Verbeamtung trotz Body-Mass-Index (BMI) von über 30? Nicht nur in NRW, auch in anderen Bundesländern wird Beamten immer noch die Verbeamtung auf Lebenszeit wegen angeblicher mangelnder gesundheitlicher Eignung versagt oder die Probezeit verlängert, weil der BMI (Body-Mass-Index) über 30 liegt. Dies geschieht insbesondere bei Lehrern, Feuerwehrbeamten und Polizeibeamten, wie uns aus konkreten Fällen bekannt ist. Bei anderen Berufsgruppen scheint die stattliche Erscheinung einer Verbeamtung, d.h. Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit, seltener entgegenzustehen.

Body-Mass-Index (BMI) ohne Aussagekraft für gesundheitliche Eignung

In einem aktuellen Fall aus unserer Kanzlei bei einem Beamten mit einem Body-Mass-Index (BMI) von mehr als 35 hat nun das zuständige Verwaltungsgericht mit einem Hinweis deutlich gemacht, dass es den Body-Mass-Index (BMI) alleine nicht für aussagekräftig hält und auf ein von uns in der Klage zitiertes Urteil des OVG NRW aus Mai 2011 verwiesen, dass ebenfalls dieser Ansicht ist. Nach neueren wissenschaftlichen Erkenntnissen ist der Body-Mass-Index (BMI) nicht aussagekräftig für die typisierende beamtenrechtliche, einen Zeitraum von mehreren Jahrzehnten betreffende Prognoseentscheidung der gesundheitlichen Eignung des Beamten.

Der Amtsarzt hatte wegen des BMI von über 30 eine negative gesundheitliche Prognose für die Verbeamtung gestellt. Unser Mandant ist allerdings sehr muskulös und sportlich, was ihm auch attestiert wurde. Gesundheitliche Bedenken gegen die dienstlichen Anforderungen bestehen nach der Untersuchung ebenfalls nicht. Die Verbeamtung auf Lebenszeit wurde – unter dem Angebot einer Verlängerung der Probezeit –  lediglich wegen des BMI von über 35 abgelehnt. Die amtsärztliche Prognose widerspricht allerdings neuen medizinischen Erkenntnissen und dürfte im Regelfall rechtswidrig sein.

Selbst bei hohem BMI über 40 ist zu beachten, dass alle Studien die Untersuchten ohne Berücksichtigung des Lebenswandels in einen Topf werfen, so zu Recht der Gutachter in einem Verfahren vor dem BayVGH. Wer sich mit einem BMI von über 40 von Softdrinks, Pommes und Fastfood ernährt, sägt sicher an seiner Vitalität. Mancher mit einem BMI über 40 lebt aber wesentlich gesünder als mancher rauchende und dem Alkohol zugeneigte Schlacks.

Neue Rechtsprechung des BVerwG zu gesundheitlicher Eignung betrifft auch und gerade den Body-Mass-Index

Das Bundesverwaltungsgericht hat seine Rechtsprechung zur gesundheitlichen Eignung in drei Entscheidungen aus 2013 auf völlig neue Beine gestellt.

 „Angesichts der Unsicherheiten einer über einen derart langen Zeitraum abzugebenden Prognose dürfen die Anforderungen an den Nachweis der gesundheitlichen Eignung nicht überspannt werden. Für eine negative Prognose aktuell leistungsfähiger Bewerber bedarf es daher tatsächlicher Anknüpfungspunkte, die eine vorzeitige Pensionierung aus gesundheitlichen Gründen als überwiegend wahrscheinlich erscheinen lassen.“

BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2013 – Aktenzeichen 2 C 12.11
BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2013 –  Aktenzeichen 2 C 18.12

Wenn ansonsten keine gesundheitlichen Beschwerden durch den Amtsarzt bei der Eignungsuntersuchung zur Verbeamtung festgestellt wurden, sollten Beamte sich nicht ohne weiteres auf eine Verlängerung der Probezeit einlassen. Da in NRW allerdings kein Widerspruchsverfahren mehr im Beamtensachen vorgesehen ist, muss Klage gegen den Bescheid eingereicht werden, mit dem die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit abgelehnt wird.

Wir helfen Ihnen gerne, um ihren Anspruch auf Verbeamtung – Ernennung als Beamter auf Lebenszeit – durchzusetzen. Häufig reicht ein fundiertes außergerichtliches Anschreiben aus.

Lesetipp: Welt.de zum BMI vom 28.7.2013

Gesundheitliche Eignung als Laufbahnvoraussetzung

Update April 2015:

Richtig hat das OVG S-H festgestellt, dass der Dienstherr als erstes die gesundheitlichen Anforderungen an die Laufbahn erst einmal festlegen müsse – fehlt es an einer solchen Festlegung, dürfte jede Ablehnung bereits deshalb unwirksam sein.

Ausserdem könne „der Dienstherr die gesundheitliche Eignung aktuell dienstfähiger Bewerber nur verneinen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze Dienstunfähigkeit eintreten wird.“

(Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 30. Juli 2014 – 2 LB 2/14 –, Rn. 51, juris)

Neue Strategie bei zu hohem Body-Mass-Index?

Update November 2015: Die Bezirksregierung Düsseldorf hat es abgelehnt, auf einen Antrag einer Lehrerin  mit einen hohen Body-Mass-Index (BMI) auf Verbeamtung einen Bescheid zu erlassen. Begründung: Der Amtsarzt habe zwar keine Tatsachen festgestellt, dass es zu einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit kommen können, aber er habe sich auch nicht eindeutig positiv geäussert. Das muss er auch nicht, liebe Bezirksregierung. Wir haben zu einer Untätigkeitsklage geraten. Offensichtlich versucht man in NRW nun, übergewichtige, aber gesunde Bewerber hinzuhalten.

>> Blogbeitrag zur gesundheitlichen Eignung und der neuen Urteile des Bundesverwaltungsgerichts

 

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Köln und Brühl

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