Kita-Streik: Erstattung der Gebühren für die Kindertagesstätte!

Viele Eltern fragen sich, ob sie dann, wenn die Kindesbetreuung streikbedingt selbst organisiert wird, die Kosten für alternative Betreuungen erstattet bekommen oder wenigstens die anteilige Erstattung der Kitagebühren verlangen können.

Schadensersatzanspruch wegen Urlaub oder Ersatzbetreuung?

Eine Erstattung von Urlaubstagen, Kosten für andere Kindesbetreuung etc. wäre nur möglich, wenn ein Schadensersatzanspruch besteht, wofür nach allgemeiner Ansicht keine Rechtsgrundlage besteht. Anders sieht es aber bei einem denkbaren Anspruch auf Erstattung der Kita-Gebühren aus.

Verrückt! Städte und Landkreise sparen Geld durch den Streik

Wenn man, wie viele Kommunen, davon ausgeht, dass der Gebührenanspruch trotz der Streiks und geschlossener Kitas unberührt bleibt, führt das zu seltsamen Folgen. Das Paradoxe am Kitastreik wäre, dass der Arbeitgeber durch den Streik kein Geld verlieren würde, sondern sogar spart. Denn die streikenden und auch die (bei streikbedingter Schließung) nichtstreikenden Erzieher brauchen nicht bezahlt zu werden, die Gebühren würden gleichwohl kassiert. Je länger der Streik, umso besser für die Stadtkasse. Der Kitastreik würde daher wirklich vollständig auf dem Rücken der Kunden / Bürger (Eltern) ausgetragen. Der lachende dritte wäre die Kämmerin bzw. der Kämmerer.

Die Stadt Köln spart durch den Streik viel Geld, nämlich einen sechsstelligen Betrag je Streiktag!

Viele Kommunen sehen ein, dass das nicht in Ordnung ist, egal ob juristisch oder politisch.

Also können Eltern den Beitrag / die Gebühren für die Betreuung in der Kindertagesstätte zeitanteilig zurück verlangen?

Das ist nicht nur juristisch umstritten, auch das Meinungsbild in den Kommunen ist leider  nicht einheitlich.

Die Rechtslage ist umstritten, da durch gerichtliche Entscheidungen noch nicht – schon gar nicht höchstrichterlich – geklärt. Und dann gilt immer: zwei Juristen, drei Meinungen.

Diejenigen, die einen zeitanteiligen Erstattungsanspruch ablehnen, berufen sich auf Satzung oder Verträge zwischen Kita /Kommune und Eltern. Aber wie würden Sie die Rechtslage beurteilen, wenn ein Fitnessstudio tagelang oder wochenlang geschlossen ist, laut Vertrag aber weiterhin der Beitrag zu zahlen ist? Ein Gericht würde eine solche vom Betreiber vorgebebene Klausel kippen.

Mit guten Argumenten kann man auch begründen, dass der Gebührenanspruch für den Zeitraum, in dem die Leistung nicht erbracht wird, auch bei der Kita nicht besteht (so zB. ein anwaltlicher Kollege in dem wohl bisher einzigen Fachaufsatz zum Thema in einer Fachzeitschrift, dem Betriebsberater 2009, 1414-1416).

Die Rechtsschutzversicherer scheinen auch vorsichtig mögliche Erstattungsansprüche zu sehen, zB die D.A.S in einem auch ansonsten gut geschriebenen Beitrag der F.A.Z.

Eine zeitanteilige Kürzung bzw. Erstattung sehen sogar einige Satzungen bzw. Verträge für Urlaubszeiten etc. ausdrücklich vor.

Kitastreik als höhere Gewalt?

Ein Streik mag „höhere Gewalt“ sein, was aber nur dazu führt, dass der Träger die Leistung nicht erbringen kann und daher auch nicht muss. Höhere Gewalt befreit nur von der Pflicht zur Leistungserbringung. Eine Airline muss dann keinen Flug anbieten und auch keinen Schadensersatz leisten. Damit ist aber die Frage nicht beantwortet, warum die Eltern trotzdem die Gebühren weiter zahlen sollen. Für eine nicht erbrachte Leistung? Auch die Airline darf bei höherer Gewalt die Gebühren für das Ticket nicht behalten.

Unterschiedliche Bereitschaft zur Erstattung der Kitagebühren und Essensgeld in Städten und Landkreisen

Die Kommunen lösen die unbefriedigende Situation unterschiedlich und ohne gemeinsame Linie:

Hessen >>>

Niedersachsen >>>

Schleswig-Holstein >>>

Bayern >>>

NRW >>>

Unser Rat für ein Vorgehen der Eltern

Ganz offen gesagt: Rechtslage hin oder her, die Eltern haben es in der Hand, sie können die Gebühren zahlen oder nicht. Lastschriften können widerrufen, bereits gezahlte Gebühren können verrechnet werden. Glauben sie wirklich, dass die Kommunen von sich aus die Eltern in diesem Fall verklagen werden?

Außerdem sind die Eltern nicht nur Kunden, sondern auch Bürger und damit Wähler. Richtig ist daher der Rat der Kollegin und „Juramama“, dass die Eltern ordentlich Druck auf die Kommunen ausüben sollen.

Eltern sollten daher in einem ersten Schritt Verträge und Satzung prüfen. In einem zweiten Schritt sollten sich die Eltern zusammentun (gemeinsam kann man mehr Druck ausüben) und gemeinsam ein Musterschreiben unterzeichnen mit der Aufforderung zur Erstattung der Gebühren für die Tage, an denen eine Kinderbetreuung nicht angeboten wurde.

Musterschreiben Erstattung Kita Gebüren wegen Kitastreik

Wenn eine Notgruppe nicht eingerichtet wurde oder kein Platz darin vorhanden war und das eigene Kind/ die Kinder nicht betreut werde konnten, könnte man folgendes Schreiben – am besten an die Verwaltungssitze – richten:

> Musterschreiben Rückerstattung KITA Gebühren wegen Kita-Streik <

Rechtsauffassung hin oder her – solange es keine entgegenstehende höchstrichterliche Rechtsprechung gibt, können die Gemeinden auch ohne weiteres erstatten.

Die Eltern haben es also in der Hand. Wenn sie sich einig sind, werden die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister die Gebühren anteilig erstatten.

Und im übrigen wünschen wir den Erzieherinnen einen guten Tariferfolg nach einem kurzen, aber geschlossenem Streik!

Update Juni 2015 – welche Stadt welche Gemeinde zahlt Kitagebühren zurück?

Immer mehr Städte und Gemeinden beugen sich dem öffentlichen Druck und zahlen die Kitagebühren zurück; die Stadt Düsseldorf nach ursprünglicher Ablehnung, das berichtet die Onlinezeitung Finanztip:

„Eine Finanztip-Stichprobe in 37 größeren Städten zeigt, dass derzeit 28 von ihnen wenigstens eine teilweise Erstattung der Elternbeiträge planen. In einigen Kommunen bekommen allerdings nur Eltern Geld zurück, die kein Angebot zur Notbetreuung in Anspruch genommen haben. Auch beim Rückzahlungsprozess gibt es Unterschiede. Etliche Städte erstatten oder verrechnen zu viel gezahlte Beiträge automatisch, in anderen muss eine Auszahlung beantragt werden.“

Die Stadt Köln zahlt Kitagebühren und Essensgeld zurück, berichtet der WDR. Auch die Stadt Aachen und das überschuldete Alsdorf bei Aachen zeigt sich einsichtig und will zurückzahlen, wenn die Kommunalaufsicht das erlaubt, berichtet die Aachener Zeitung.  Die Stadt Bonn dagegen will die Kitagebühren nicht zurückzahlen, berichtet der Generalanzeiger. Hier müssen die Eltern und Erzieher als Wähler wohl noch Überzeugungsarbeit leisten, notfalls durch Androhung einer Klage (das zieht sich bis zur nächsten Kommunalwahl …).

Ob die Stadt Brühl und andere Städte im Rhein-Erft-Kreis die Gebühren erstatten, werden wir erfragen. Mehr in kürze an dieser Stelle. Wie unterschiedliche die Kitagebühren in Gemeinden des Rhein-Erft-Kreises ausfallen, können sie bei Radio Erft Kitagebühren nachlesen.

Rechtsanwalt Felser im ARD MoMa

 

 

 

 

 

Interviews mit Anwälten der Kanzlei zum Thema „Kita-Streik“

WDR aktuell vom 11.5.2015: Eltern zahlen auch bei Kita-Streik. Beiträge zurückfordern. Ein Beitrag von Benjamin Esche mit Rechtsanwältin Jessica Seifert im Interview.

WDR Nachrichten (NRW Kompakt) vom 11.5.2015: Kitastreik: Was Eltern tun können – Tipps und kreative Lösungen. Mit Tipps von Rechtsanwältin Jessica Seifert.

ARD Morgenmagazin vom 08.05.2015: Service: Hilfe! Die Kita streikt. Rechtsanwalt Michael Felser im Interview mit Anna Planken.

Bild.de vom 05.03.2008: Streiks bei Nahverkehr, Kitas, Müllabfuhr | Darf ich meinen Müll jetzt auf die Straße kippen? Von Beatrix Altmann mit Interviewzitaten Rechtsanwalt Felser.

Michael W. Felser :: Rechtsanwalt
Jessica Seifert :: Rechtsanwältin
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Köln und Brühl

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