Abmahnung wegen Tratsch über Sado-Maso-Fotos

Weil eine Mitarbeiterin in Internet in Lack- und Leder-Kleidung posiert hatte, und eine Kollegin dies kritisiert hatte, mahnte ein Unternehmen diese wegen Einmischung in die Privatangelegenheiten der zeigefreudigen Kollegin, Verletzung der Intimspäre und Störung des Betriebsfriedens ab. Den Chefs gefielen die Bilder offensichtlich besser als der Kollegin. Das Arbeitsgericht Frankfurt fand

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Veröffentlicht am: 4. Juli, 2009 von RA Michael W. Felser
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1. Verkehrsrechtstag des ACE in Trier

Am 26./27.06.2009 veranstaltete der Automobilclub Europa (ACE), einer der großen Autoclubs in Deutschland, den 1. ACE-Verkehrsrechtstag in Trier. Über 100 auf das Verkehrsrecht spezialisierte Anwälte aus ganz Deutschland waren der Einladung des Automobilclubs gefolgt und informierten sich in den Tagungsräumen der Europäischen Rechtsakademie (ERA) über Fehler bei Geschwindigkeitsmessungen und Abstandsmessungen im Straßenverkehr, die Medizinisch-Psychologische Untersuchung …

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Veröffentlicht am: 4. Juli, 2009 von RA Michael W. Felser
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Arbeitsgericht Hamburg verbietet Kitastreiks wieder

Zum dritten Mal wurde nunmehr das Arbeitsgericht Hamburg wegen der Kitastreiks in der Hansestadt mit einer einstweiligen Verfügung angerufen, zum zweiten Mal untersagte es den Gewerkschaften, weiter für einen Gesundheitstarifvertrag zu streiken. Die erste Entscheidung war noch zugunsten 5 / 5 ( 1 vote )

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Veröffentlicht am: 3. Juli, 2009 von RA Michael W. Felser
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Amtsgericht Brühl: Fristlose Kündigung nach Mieterstreit

Zoff unter Mietern kann auch eine fristlose Kündigung nach sich ziehen, das entschied das Amtsgericht Brühl (Aktenzeichen 22 C 433/07).  Im vom AG Brühl entschiedenen Fall hatte der Ehemann einer Mieterin einen anderen Hausbewohner getreten und mit einer Zange gegen den Kopf

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Veröffentlicht am: 3. Juli, 2009 von RA Michael W. Felser
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Unbezahlter Zwangsurlaub für deutsche Beamte?

Man muss schon verdammt mutig sein, wenn man sich mit Beamten anlegt. Bekanntlich klagen Beamte eher als andere Beschäftigte, vermutlich, weil sie aufgrund des Rechtsstatus weniger mit mit einschneidenden Sanktionen rechnen. Trotz Maßregelungsverbot fürchten andere Beschäftigtengruppen – eigentlich ein Armutszeugnis einer Arbeitswelt in einem demokratischen Rechtsstaat – eine gerichtliche Auseinandersetzung mehr. Trotzdem fürchten Beamte auch …

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Veröffentlicht am: 2. Juli, 2009 von RA Michael W. Felser
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