Auch bei unwiderruflicher Freistellung sozialversichert!

Endlich. Wir sind eingeknickt. Ihre Sozialversicherungsträger. Sie bleiben jetzt auch bei unwiderruflicher Freistellung Mitglied in der Sozialversicherung. Wir nehmen Ihre Beiträge jetzt doch. Aber es hat etwas gedauert: „Vom Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses ist demnach auch dann auszugehen, wenn die Arbeitsvertragsparteien im gegenseitigen Einvernehmen unwiderruflich auf die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung verzichten (z. B. durch

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Veröffentlicht am: 15. Juni, 2009 von RA Michael W. Felser
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Kitastreik: Jede siebte Erzieherin demonstrierte in Köln!

So kennt man sie gar nicht, Frau von der Leyen? Wenn das mal nicht alles Politiker waren auf der Kita-Demo, dann war fast jede/r siebte Erzieher/in nach Köln gekommen: von den 220.000 Erzieher/innen bundesweit trafen sich 30.000 in Köln, um Druck zu machen für ihre Forderung nach einem Gesundheitstarifvertrag und mehr Anerkennung. Das muß eigentlich …

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Veröffentlicht am: 15. Juni, 2009 von RA Michael W. Felser
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Befristungen im öffentlichen Dienst (TVÖD, TV-L)

SR 2y gilt nicht mehr. Stattdessen ist nunmehr § 30 TVÖD bzw. § 30 TV-L für befristete Arbeitsverträge im öffentlichen Dienst maßgeblich. Allerdings sind die Regelungen der SR 2y inhaltlich in  § 30 Absatz 2 – 5 TVöD aufgenommen worden. Die Tarifvertragsparteien haben allerdings ein redaktionelles Versehen bereinigt, was im Internet meistens noch nicht eingepflegt …

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Veröffentlicht am: 14. Juni, 2009 von RA Michael W. Felser
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Betriebsrat bestimmt bei Unternehmenssprache “englisch” statt “deutsch” mit

Business english is bad english, so what … wenn der Personalvorstand aber mitteilt, er setze für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Personalfunktionen gutes Englisch voraus und sei unglücklicherweise der Oberschullehrer schlechtgeschriebener Unterlagen, wird es Zeit für den Betriebsrat, einzuschreiten. And indeed:

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Veröffentlicht am: 14. Juni, 2009 von RA Michael W. Felser
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Fristlose Kündigung wegen eigenmächtigem Urlaubsantritt

Ein eigenmächtiger Urlaubsantritt mit „Ansage“ kann eine fristlose Kündigung nach sich ziehen. Das musste ein Familienvater feststellen, dessen Urlaub in den Osterferien teilweise nicht genehmigt worden war, und der dies nicht akzeptieren wollte. Der Geschäftsführer hatte frühzeitig zu dieser Zeit selbst Urlaub angekündigt. Der Mitarbeiter wollte dies allerdings nicht akzeptieren, da

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Veröffentlicht am: 14. Juni, 2009 von RA Michael W. Felser
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