Zillmerung und Entgeltumwandlung

Viele Arbeitnehmer tun etwas für die Altersvorsorge und riestern oder wandeln das Weihnachtsgeld in eine Direktversicherung um. Die böse Überraschung kommt, wenn der Job gewechselt wird und die Versicherung beim neuen Arbeitgeber nicht fortgeführt werden kann, z.B. weil dieser eine andere Form der betrieblichen Altersversorgung hat. Durch gezillmerte Tarife kommt der Versicherung nämlich nur ein …

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Veröffentlicht am: 14. Juni, 2009 von RA Michael W. Felser
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ERA-TV: Betriebliche Kommission entscheidet nicht verbindlich!

Die betriebliche Kommission, bei der die Eingruppierungen nach der Einführung des Entgelt-Rahmenabkommen (ERA-TV) auf Antrag der Arbeitnehmer überprüft werden, schliesst für die Überprüfung der Eingruppierung den Rechtsweg an die Arbeitsgerichte nicht aus, entschied das Arbeitsgericht Wuppertal im Einklang mit

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Veröffentlicht am: 14. Juni, 2009 von RA Michael W. Felser
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Mehr Klagen 2009 am Arbeitsgericht Wesel

Auch am Arbeitsgericht Wesel macht sich die Wirtschaftskrise nicht durch Kurzarbeit, sondern durch Mehrarbeit bemerkbar. Der neue Direktor des Arbeitsgerichts, Carsten Höwelmeyer, der für den in den verdienten Ruhestand gegangenen Direktor Albert Kleinschmidt zurück ans Arbeitsgericht Wesel kam, hofft auf zusätzliche Richter. In den ersten fünf Monaten des Jahres 2009 seien

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Veröffentlicht am: 14. Juni, 2009 von RA Michael W. Felser
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Ein “Klei mi ann Mors” rechtfertigt keine fristlose Kündigung

Die Antwort „Klei mi ann Mors“ im Rahmen einer Auseinandersetzung um einen Urlaubswunsch eines Arbeitnehmers rechtfertigt keine fristlose Kündigung, entschied das Arbeitsgericht Hamburg. Ja, warum auch, denkt sich der Rheinländer, das versteht doch eh keiner. Na ja, der Hamburger schon, denn Mors bedeutet

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Veröffentlicht am: 14. Juni, 2009 von RA Michael W. Felser
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“Fauler Sack”: Kündigung wegen Beleidigung des Chefs

Wer seinen Vorgesetzten nicht nur für einen faulen Sack hält, sondern ihm dies auch noch zweimal mitteilt, muss mit einer Kündigung rechnen. Da es sich aber um eine „einfache“ Beleidigung handelt und nicht um eine grobe Beleidigung, wäre eine

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Veröffentlicht am: 14. Juni, 2009 von RA Michael W. Felser
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