Freistellung und Mitbestimmung
Eine Freistellung unterliegt nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats gemäß § 99 BetrVG. Das gilt unabhängig davon, ob die Freistellung im gekündigten oder ungekündigten Arbeitsverhältnis und unabhängig davon, ob sie mit oder ohne Vergütungsfortzahlung ausgesprochen wird, entschied zuletzt das
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Veröffentlicht am: 8. April, 2009 von RA Michael W. Felser
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