Der örtliche Kollege und die PKH – Falle “Abfindung”
Im Rahmen einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Köln wurden vor dem Termin Gespräche zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie den jeweiligen Anwälten geführt. Der örtliche Kollege vertrat den im Übrigen namensgleichen Arbeitgeber. Ihm war anzumerken, dass er die Höhe der verhandelten Abfindung fast persönlich nahm. Nach der Protokollierung
Weiterlesen >
Veröffentlicht am: 3. April, 2009 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags):




