Kündigungsfrist in der Insolvenz
Auch der Insolvenzverwalter kann eine betriebsbedingte, personenbedingte oder verhaltensbedingte Kündigung aussprechen. Selbst eine Unkündbarkeit oder Befristung ohne Kündigungsmöglichkeit schützt vor einer Kündigung durch den Insolvenzverwalter nicht. Denn die Insolvenzordnung gestattet die ordentliche Kündigung von Arbeitsverhältnissen ,,ohne Rücksicht auf 3 / 5 ( 1 vote )
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Veröffentlicht am: 18. Dezember, 2008 von RA Michael W. Felser
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Zu kurze Kündigungsfrist, welche Folgen hat das für die Kündigung? Wird die Kündigung durch die Nichteinhaltung der richtigen Kündigungsfrist unwirksam? Muss man dagegen Klage vor dem Arbeitsgericht erheben? Gilt für die Klage eine Frist? Also eins nach dem anderen: 5 / 5 ( 1 vote ) 



