GNBZ ist keine Gewerkschaft
entschied das Arbeitsgericht Köln heute durch die Vorsitzende Richterin Dr. Poeche. Die notwendige Gegnerfreiheit fehle, die Satzung nenne Arbeitnehmerinteressen erst an zweiter Stelle und ausserdem liessen Unterlagen der Kölner Staatsanwaltschaft den Schluß zu, daß
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Veröffentlicht am: 30. Oktober, 2008 von RA Michael W. Felser
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