So kann man (sich) auch “einigen”…..
Heute Morgen im Landgericht Köln. Ein nicht unübliche Konstellation: Eine Geschäftsbeziehung geht auseinander und es werden letzte Rechnungen und natürlich Aufrechnungen gestellt. Die Sach- und Rechtslage war arg unübersichtlich und rief nach umfangreicher, kostspieliger Beweisaufnahme. Und daran hatte der Einzelrichter offensichtlich keine Freude und ließ dies deutlich erkennen. Nachdem eine Partei nicht mehr Stellung genommen …
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Veröffentlicht am: 2. September, 2008 von RA Michael W. Felser
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