Schutz vor Kündigung nach dem Pflegezeitgesetz

Nach § 5 Pflegezeitgesetz genießen Beschäftigte Kündigungsschutz vom Zeitpunkt der Ankündigung, Pflegezeit in Anspruch nehmen zu wollen (§ 3 Pflegezeitgesetz) oder aber Freistellung wegen kurzfristiger Übernahme der Pflege, § 2 Pflegezeitgesetz. Nur ausnahmsweise („in besonderen Fällen“) und nach vorheriger Zustimmung der zuständigen Behörde

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Veröffentlicht am: 26. August, 2008 von RA Michael W. Felser
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Befristung: Mitarbeiter klagen erfolgreich gegen Minijob-Zentrale

Acht Mitarbeiter der Minijob-Zentrale in Cottbus haben vor dem Arbeitsgericht Cottbus und dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg erfolgreich gegen

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Veröffentlicht am: 26. August, 2008 von RA Michael W. Felser
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Befristung nach dem Pflegezeitgesetz

Das zum 01.07.2008 in Kraft getretene Pflegezeitgesetz enthält in § 6 Pflegezeitgesetz einen sachlichen Grund für eine Befristung. Die für die kurzzeitige Arbeitsverhinderung eines Arbeitnehmers nach § 2 Pflegezeitgesetz oder die Pflegezeit nach § 3 Pflegezeitgesetz eingestellte Ersatzkraft wird

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Veröffentlicht am: 25. August, 2008 von RA Michael W. Felser
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Pflegezeit: Ihre Rechte

Im seit 01.07.2008 geltenden Pflegezeitgesetz sind vor allem zwei neue Rechtsansprüche für Arbeitnehmer geregelt: 1) das Recht auf kurzfristige Freistellung, wenn der Pflegefall eintritt, häufig überraschend, nach § 2 Pflegezeitgesetz. 2) das Recht auf Pflegezeit, um die Pflege für eine gewisse Zeit – bis zu sechs Monate – selbst sicherzustellen, nach § 3 Pflegezeitgesetz. Das …

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Veröffentlicht am: 25. August, 2008 von RA Michael W. Felser
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Wichtige Arbeitsgesetze

Arbeitsrecht ist Richterrecht und in zahlreichen Gesetzen verstreut. Wichtige und aktuelle Arbeitsgesetze findet man im Internet – solange bis es ein einheitliches

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Veröffentlicht am: 25. August, 2008 von RA Michael W. Felser
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