Arbeitsgericht Wuppertal bestätigt Kündigung wegen Kopftuchtragen
Das Arbeitsgericht Wuppertal hat am 29.07.2008 in erster Instanz eine durch das Land Nordrhein Westfalen ausgesprochene und mit dem verbotswidrigen Tragen eines Kopftuchs begründete Kündigung einer muslimischen Lehrerin bestätigt. Die Klägerin hatte sich trotz vorheriger Abmahnung geweigert, ihr Kopftuch – das sie aus religiösen Gründen trägt – im Schulunterricht abzunehmen. Das Arbeitsgericht Wuppertal hat
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Veröffentlicht am: 1. August, 2008 von RA Michael W. Felser
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