Änderungskündigung: Vom Hunde im Wasser
Bei der Änderungskündigung darf der Arbeitgeber nicht mehr ändern, als unbedingt erforderlich ist. Eine evangelische Kirchengemeinde hatte einem ordentlich nach BAT-KF eigentlich unkündbarem Hausmeister gekündigt und ihm im Wege der Änderungskündigung angeboten, als Küster weiterzuarbeiten. Er sollte allerdings auch aus seiner eigenen Wohnung
Weiterlesen >
Veröffentlicht am: 27. Juni, 2008 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags):
Die richtige Kündigungsfrist: Für Beschäftigte in den Versorgungsbetrieben, für die der Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe (TV-V) entweder kraft beiderseitiger Tarifbindung oder infolge arbeitsvertraglicher Bezugnahme zur Anwendung kommt, gelten folgende Kündigungsfristen nach TV-V: Bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen zum Monatsschluss. Im übrigen beträgt die Kündigungsfrist nach TV-V … 



