Urteile zum Referendariat: Abweichen von der errechneten Gesamtnote
Das Oberverwaltungsgericht NRW hat entschieden, dass für die Entscheidung, ob und inwieweit beim zweiten juristischen Staatsexamen von dem rechnerisch ermittelten Wert für die Gesamtnote abgewichen werden soll, sich der Prüfungsausschuss einen Gesamteindruck über den Leistungsstand des Prüflings verschaffen muss und dabei die Leistungen im Vorbereitungsdienst zu berücksichtigen hat (Urteil vom 9.1.2008, Az.: 14 A 3658/06).
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Veröffentlicht am: 22. Januar, 2008 von RA Michael W. Felser
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