BAG: Kündigung und kein Abfindungsanspruch nach § 1 a KSchG bei Klagerücknahme ?
Der Gesetzgeber wollte die außergerichtliche Streitschlichtung fördern und die Arbeitsgerichte entlasten. So wurde § 1 a KSchG geschaffen. Danach erhalten Arbeitnehmer bei betriebsbedingten Kündigungen eine Abfindung, wenn sie auf die Erhebung der Kündigungsschutzklage verzichten und der Arbeitgeber im Kündigungsschreiben auf diesen Anspruch hingewiesen hat. Die Erhebung der Kündigungsschutzklage schließt also ebenso wie der Antrag auf …
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Veröffentlicht am: 3. Januar, 2008 von RA Michael W. Felser
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