Keine Chance für den Führerscheintourismus
Eine in Tschechien erworbene Fahrerlaubnis berechtigt den Inhaber nicht immer, hiervon in Deutschland Gebrauch zu machen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin (Beschluss vom 12.11.2007, Az.: VG 11 A 707.07).
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Veröffentlicht am: 18. Dezember, 2007 von RA Michael W. Felser
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