LSG Darmstadt: Länger Arbeitslosengeld I statt Hartz IV bei späterer Meldung
Das Landessozialgericht Darmstadt (L 7/10 AL 185/04) entschied, dass eine verspätete Arbeitslosmeldung dann rechtmäßig sein kann, wenn dies dem Arbeitslosen aufgrund seines Alters zum Vorteil gereicht. Das LSG hatte den Fall eines Mannes aus Frankfurt zu entscheiden. Dieser hatte kurz vor seinem 57. Lebensjahr die Kündigung durch seinen Arbeitgeber erhalten. Und der Mann hat sich …
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Veröffentlicht am: 22. Oktober, 2007 von RA Michael W. Felser
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