BVerfG: Einstellung in unbeantragter Teilzeit verfassungswidrig
Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (Az.: 2 BvF 3/02) verstößt die antragslose Teilzeitbeschäftigung von Beamten ohne die Möglichkeit zur Wahl der vollen Beschäftigung gegen das gemäß Art. 33 Abs. 5 GG zu beachtenden Prinzip der Hauptberuflichkeit und dem Anspruch aufamtsangemessene Alimentation.
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Veröffentlicht am: 1. Oktober, 2007 von RA Michael W. Felser
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