Streitwert wie Kündigungsschutzklage auch ohne Kündigungsschutz

Wenn ein Arbeitnehmer gegen eine Kündigung mit der Kündigungsschutzklage vorgeht, setzt das voraus, dass er Kündigungsschutz geniesst, also die Wartezeit nach § 1 KSchG erfüllt ist und er nicht in einem Kleinbetrieb nach § 23 KSchG gearbeitet hat. Alle anderen Arbeitnehmer können die Kündigung nicht auf die soziale Rechtfertigung nach dem Kündigungsschutzgesetz überprüfen lassen, sondern …

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Veröffentlicht am: 28. September, 2007 von RA Michael W. Felser
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BVerwG: Befristete Übertragung von Führungsämtern verfassungswidrig

Das BVerwG vertritt in seinen Beschlüssen – 2 C 21.06 – , – 2 C 26.06 –  und – 2 C 29.07 – vom 27. September 2007 die Auffassung, daß § 25 b des nordrhein-westfälischen Beamtenrechts (LBG NW) verfassungswidrig ist und hat die Verfahren dem BVerfG zur Klärung der Frage der Wirksamkeit der Regelung vorgelegt.

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Veröffentlicht am: 28. September, 2007 von RA Michael W. Felser
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Kündigung: Mittagspause nicht aufgeschrieben

Einem Computerfachmann wurde von seinem Arbeitgeber, einer Blindenstiftung, vorgeworfen, über mehrere Jahre hinweg die tägliche 30-minütige Mittagspause  in seinen Arbeitszeitnachweisen unterschlagen zu haben. Vor dem Arbeitsgericht Frankfurt (Aktenzeichen 118 Ca 4815/07) erklärte der Mitarbeiter, er habe  durchgearbeitet und

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Veröffentlicht am: 27. September, 2007 von RA Michael W. Felser
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Gleichbehandlung bei Weihnachtsgeld

Die lieben bekommen eine Prämie, die bösen nicht, nach diesem Motto verfuhr ein in die Krise geratener Automobilzulieferer. Etwa 400 Arbeitnehmer hatten im Jahre 2001 auf Betreiben der Geschäftsleitung einer Verlängerung der Arbeitszeit und einer Grundlohnsenkung in den Bereichen Spritzguss und Montage zugestimmt, um so einen Beitrag zur Sanierung des Unternehmens zu leisten. Ca. 50 …

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Veröffentlicht am: 27. September, 2007 von RA Michael W. Felser
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Ein-Euro-Jobber sind keine Arbeitnehmer

Das Rechtsverhältnis zwischen einer erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und der Leistungserbringerin auf der Basis von § 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II (Ein-Euro-Job) ist kein Arbeitsverhältnis, sondern öffentlich-rechtlicher Natur. Die Hilfebedürftige hat deshalb keinen Anspruch auf Arbeitsvergütung, so das Bundesarbeitsgericht gestern. Die Ein-Euro-Jobberin hatte sich allerdings – vergeblich –

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Veröffentlicht am: 27. September, 2007 von RA Michael W. Felser
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