Streitwert wie Kündigungsschutzklage auch ohne Kündigungsschutz
Wenn ein Arbeitnehmer gegen eine Kündigung mit der Kündigungsschutzklage vorgeht, setzt das voraus, dass er Kündigungsschutz geniesst, also die Wartezeit nach § 1 KSchG erfüllt ist und er nicht in einem Kleinbetrieb nach § 23 KSchG gearbeitet hat. Alle anderen Arbeitnehmer können die Kündigung nicht auf die soziale Rechtfertigung nach dem Kündigungsschutzgesetz überprüfen lassen, sondern …
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Veröffentlicht am: 28. September, 2007 von RA Michael W. Felser
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