Bundesagentur für Arbeit & Gleichstellungsbeauftragte – ein problematisches Verhältnis?
Nach dem VG Frankfurt hat sich nun ein weiteres VG mit dem Ansinnen der Bundesagentur für Arbeit, die Demission einer Gleichstellungsbeauftragten gegen deren Willen zu betreiben, befassen müssen. Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat sich in seinem Beschluß vom 08.08.2007 – 2 L 350/07 – mit Fragen des Eilrechtschutzes bei vorzeitiger Abberufung einer Gleichstellungsbeauftragen beschäftigt.
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Veröffentlicht am: 22. August, 2007 von RA Michael W. Felser
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