Unfallversicherung: Schutz auch bei Betriebssportfest
Das Sozialgericht Karlsruhe (Urteil vom 10.05.2007, Az.: S 1 U 4348/06) hat entschieden, dass die gesetzliche Unfallversicherung unter Umständen auch bei Verletzungen, die bei einem betrieblich organisierten Fußballspiel eintreten, zahlen muss. Ebenso wie einem Betriebsfest bestehe dann Versicherungsschutz, wenn es sich bei dem Betriebssport um eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung handele.
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Veröffentlicht am: 15. Juni, 2007 von RA Michael W. Felser
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