Wasserfleisch ist kein Putenfleisch ist kein Gammelfleisch
Das Landgericht Oldenburg hat am 07.06.2007 einen Großhändler zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt und ein fünfjähriges Berufsverbot ausgesprochen. Dem – bereits vorbestraften – 47-jährigen war unter anderem in der Anklage vorgeworfen worden, rund fünf Tonnen verdorbenes Putenfleisch vermarktet zu haben; dies habe sich nicht nachweisen lassen, da
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Veröffentlicht am: 11. Juni, 2007 von RA Michael W. Felser
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