Amtsgericht München: Tankstelle haftet für Schäden durch herunterfallende Zapfpistole
Wenn sich eine Zapfpistole aus der Halterung löst und dadurch ein Auto beschädigt wird, haftet allein die Tankstelle für den Schaden.
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Veröffentlicht am: 18. Mai, 2007 von RA Michael W. Felser
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