Betriebsrat: Einstellung in Ein-Euro-Job mitbestimmungspflichtig
so das Arbeitsgericht Reutlingen (Beschluß vom 18.01.2007 – Aktenzeichen 2 BV 5/06, Volltext). Personalräte können sich auf den Beschluß indes nicht berufen, denn das ArbG Reutlingen meinte ausdrücklich: “Soweit abweichend von der hier vertretenen Ansicht für den öffentlichen Bereich ein Mitbestimmungsrecht bei der Besetzung von Arbeitsgelegenheiten gemäß § 16 Abs.3 S.2 SGB II verneint wird …
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Veröffentlicht am: 22. Februar, 2007 von RA Michael W. Felser
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