Eigenständige Änderung des Tarifs durch Telekom rechtswidrig
Das entschied das Landgericht Bonn mit Urteil vom 30.11.2006 – Aktenzeichen 1 O 521/05 – und gab der Klage der Verbraucherzentrale Brandenburg statt, die mit der Klage die Rechte zahlreicher Verbraucher geltend machte, die sich über die eigenständige Umstellung des Telefontarifs durch die beklagte Telekom beschwerten.
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Veröffentlicht am: 1. Dezember, 2006 von RA Michael W. Felser
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