Sitzungshaftbefehl bei Fernbleiben wegen zu viel Schnee unverhältnismäßig
Das Bundesverfassungsgericht entschied mit Beschluss vom 27.10.2006 – Aktenzeichen 2 BvR 473/06 – über die Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführerin und bestätigte diese dahingehend, dass ein Haftbefehl gegen sie unverhältnismäßig war. Die Beschwerdeführerin war vor dem Amtsgericht wegen uneidlicher Falschaussage angeklagt. Nachdem die Angeklagte beim ersten Hauptverhandlungstermin anwesend war, wurde ein zweiter Termin anberaumt, welchen der Verteidiger …
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Veröffentlicht am: 29. November, 2006 von RA Michael W. Felser
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