Unterhalt: Verschweigt die Ehefrau Einkommen, muss sie die Detektivkosten des Ehemannes tragen
Das OLG Koblenz (Aktenzeichen 11 WF 99/06) hat entschieden, dass die Ehefrau die Kosten eines Detektivs tragen muss, den der Ehemann einschalten mußte, um herauszufinden, in welchem Umfang die Ehefrau arbeitet.
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Veröffentlicht am: 29. November, 2006 von RA Michael W. Felser
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