Oskar Lafontaine geht leer aus: BGH zur Verwendung von Politikerfotos zu Werbezwecken
Wer das Foto eines prominenten Politikers – hier der ehemalige Bundesfinanzminister Oskar Lafontaine – aus aktuellem poltischen Anlass für einen satirischen Werbespruch verwendet, ohne über eine bloße Aufmerksamkeitswerbung hinaus die Person des Klägers zur Anpreisung seiner Dienstleistung zu vermarkten, muss dem Abgebildeten keine Linzenzgebühren zahlen. Der für das Wettbewerbsrecht sowie die Rechtsstreitigkeiten über die kommerzielle …
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Veröffentlicht am: 30. Oktober, 2006 von RA Michael W. Felser
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