Online-Presseartikel müssen nicht nachträglich geändert werden
Das Archiv einer Online-Zeitung oder das Intertetangebot eines Presseerzeugnisses muss nicht ständig daraufhin kontrolliert werden, ob ein ein in der Vergangenheit rechtmäßig veröffentlichter Artikel mittlerweile entfert oder geändert werden müsste. Das hat das Landgericht Frankfurt am Main in einem einstweiligen Verfügungsverfahren (Beschluss v. 05.10.2006, Az.: 2-03 O 305/06 und 2-03 O 358/06) entschieden. Wie die …
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Veröffentlicht am: 11. Oktober, 2006 von RA Michael W. Felser
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